Depotgebühren – Tipps & Tricks
Die Depotgebühren sind in 2024 meistens kostenlos
Überblick Depotgebühren
Die meisten Depots sind in 2024 zum Glück ohne Einschränkungen kostenlos, die Depotgebühren wurden mit zunehmenden Wettbewerb in den letzten Jahren abgeschafft.
Versteckte Depotgebühren
So vermeiden Sie Negativzinsen
Je nach Depot gibt es „versteckte“ Depotgebühren die Sie einfach vermeiden können. Dazu zählen unter anderem Negativzinsen, wenn Sie zu viel Geld auf dem Verrechnungskonto beim Broker parken.
Wegen der Erhöhung des Basiszinses durch die EZB haben so gut wie alle Broker die Negativzinsen in 2022 glücklicherweise wieder abschaffen, zum Beispiel Smartbroker und justTRADE. Trade Republic bietet aktuell 2% Zinsen auf Guthaben auf dem Verrechnungskonto an, Scalable Capital sogar 2,3%.
Lösung bei ETF Sparplänen
Anstatt von Zeit zu Zeit große Summen zu überweisen, legen Sie die Sparrate lieber als Dauerauftrag an, sodass das Geld 2-3 Tage vor der Sparplanausführung auf dem Verrechnungskonto eingeht. Oder lassen Sie die Sparrate per Lastschrift einziehen (je nach Depot verfügbar).
Aktiver Handel
Wenn es einmal schnell gehen muss, kann auch eine Echtzeitüberweisung hilfreich sein, die bei Ihrer Hausbank meistens nicht mehr als 0,3 € kostet. Der Betrag sollte spätestens am selben Tag verfügbar sein, bei Direktbanken ist das Geld ohnehin direkt verfügbar.
Überschätzt
Und die Negativzinsen sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen häufig überschätzt, da sie erst ab hohen Beträgen (z.B. 100.000 €) anfallen, oder erst nach einer Investitionsphase von 3 Monaten berechnet werden. Und auch dann sind die Gebühren in der Regel überschaubar:
Rechen-Beispiel für typische Negativzinsen von 0,5% pro Jahr ab 5.000 €
Ø 10.000 € Guthaben (auf Verrechnungskonto) ergeben 25 € Zinsen pro Jahr (5.000 € * 0,005 = 25€).
Sie sollten aufpassen, wenn auf den gesamten Depotwert eine Depotgebühr erhoben wird. Das ist zum Glück nur selten der Fall, Sie finden diese Info in unserem Depot-Vergleich in der Spalte „Ordergebühren p.a.“.
Besser kein zu hoher Spread
Bei einem höherem Spread (Risikoaufschlag) wird z.B. eine Aktie faktisch zu einem etwas teureren Kurs gekauft (bid) und etwas günstiger verkauft (ask).
Der Spread ist gegebenenfalls höher, wenn nur wenige Handelsplätze verfügbar sind (häufiger bei Neobrokern der Fall) und/oder Sie außerhalb der normalen Handelszeiten der Börsen handeln.
Auch beim sogenannten „Market-Maker Modell“, bei dem der Broker den Kurs stellt, können die Spreads höher sein.
Über die Jahre können so hohe Summen zusammenkommen, deshalb sollten Sie auf einen niedrigen Spread achten und unbedingt innerhalb der üblichen Handelszeiten traden.
Hier finden Sie kompakte FAQs zum Spread
Mindestaktivität und Mindesteinlage beachten
Viele Anbieter erhaben eine kleine Gebühr von ca. 1 € – 4 € pro Monat, wenn nicht mindestens 1 – 2 Trades pro Quartal stattfinden (Sparplanausführungen mit eingerechnet). Dadurch müssen weniger Depotleichen verwaltet werden, wodurch die Gebühren für alle Kunden günstiger werden.
Die professionellen Online Broker mit Fokus auf aktivem Trading erheben eine Mindesteinlage von einmalig 2.000 €, da Kleinstanleger weniger zur Zielgruppe dieser Broker gehören (z.B. beim Handel über Interactive Brokers). Der Betrag muss nur einmalig zur Depoteröffnung eingezahlt werden und kann danach grundsätzlich auch wieder für andere Zwecke verwendet werden.
Häufige Fragen
Sind Depotgebühren steuerlich absetzbar?
Seit Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 werden steuerlich 25% zuzüglich Soli (dann 26,375%) auf alle Kapitaleinkünfte berechnet.
In dem Zuge kam es zu einem Abzugsverbot der Werbungskosten bezüglich der Vermögensverwaltung, was durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 € für Alleinstehende (2.000 € Ehepaare) ausgegelichen werden soll.
Deshalb können Depotgebühren, die der Vermögensverwaltung zugerechnet werden, in der Einkommenssteuer bei den Werbungskosten nicht mehr berücksichtigt werden. Allerdings haben heutzutage in 2024 so gut wie alle Broker, Direktbanken und Banken die Depotgebühren abgeschafft, weshalb es für die meisten Anleger keine Rolle mehr spielt.
Sollten Sie noch Depotgebühren bei ihrem Broker oder ihrer Bank bezahlen, finden Sie hier zahlreiche kostenlose Depots zu denen Sie per Depotübertrag einfach wechseln können.
Und es gibt eine Ausnahme: Sofern die persönliche Einkommenssteuer 25% nicht übersteigt, können Sie statt der Abgeltungssteuer ihren persönlichen Steuersatz geltend machen und mögliche Depotgebühren bei ihrer Steuererklärung in der Anlage KAP eintragen.
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